Freitag, April 14, 2006

(30) Philosophischer Einstieg V (BEJ25)

zu 2.1) Eine Erkenntnis erlangt man bei Jaspers nur Zwischen-Menschlich: „Der Mensch kann sich nicht über den Menschen stellen… , aber mit ihm finden, was er will und ist; er vermag mit dem anderen solidarisch zu sein in dem, wovon Dasein beseelt sein muss, wenn es uns zum Sein wandelt.“ Kommunikation und Seinsfrage werden miteinander verbunden und gipfeln im Begriff „kommunikativer Gewissheit“.
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In der Analyse der Selbstreflexion lassen sich Selbstbezug und Weltbezug nicht voneinander trennen. Selbstreflexion wird als Methode der Selbsterkenntnis und Selbsterfahrung dargestellt. Zwischen Selbstreflexion und Handeln ergibt sich ein enger Zusammenhang. Die instrumentelle Reflexion muss sich mit der problematisierenden Reflexion verbinden, „denn das sachliche Bedenken im Rahmen des Zweck-Mittel-Schemas muss die verschiedenen plausibel erscheinenden Möglichkeiten thematisieren, um den wirklich besten Weg zur Verwirklichung zu finden“ (Schulz). Wo sich die Selbstreflexion nicht auf die bloße Kultivierung des Inneren beschränkt, da gehört sie zum Lebensvollzug, „dann erscheint die Selbstreflexion als eine unhintergehbare Wesensbestimmung der Subjektivität“.
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zu 2.2) Habermas: „Die Idee der Wahrheit verlangt letzten Endes den Rekurs auf eine Übereinstimmug, die um als „index veri et falsi“ gelten zu dürfen, so gedacht werden muss, als wäre sie unter den idealen Bedingungen einer uneingeschränkten und zwanglosen Diskussion erzielt worden.“
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zu 2.4) Im Ursprung und am Anfang stehen Einzelne. Der Einzelne ist mitverantwortlich für das Ganze, durch alles was er tut. Die Verantwortung, die ich für mein Handeln übernehme, begrenzt die Freiheit, welche sich erst durch das bestimmt, was sie begrenzt. Die Verantwortung ist sozusagen das Apriori der Freiheit. Verantwortung kommt aus dem Unbedingten der moralischen Natur des Menschen.
Die kausale Subjektfähigkeit des Menschen, führt als solche objektive Verbindlichkeit in der Form äußerer Verantwortung mit sich. Der Begriff der Verantwortung impliziert den des Sollens, zuerst des Seinsollens von etwas, dann den des Tunsollens von jemand in Respons zu jenem Seinsollen.
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2.5) Es geht zunächst einmal um eine praktische Ethik des Lebens und Zusammenlebens. Der Wille, ja die Pflicht der Teilnahme an einer vernünftigen Argumentationsgemeinschaft begründet den Sollensanspruch und die Sittlichkeit schlechthin.
Dazu der altbekannte Kategorisch Imperativ von Kant: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde! Dieses Wollen ist in der menschlichen Existenz gegründet. Wir nennen es praktische Vernunft. Es gilt unbedingt.
Böckle: „Wir müssen wissen was wir wollen. Und wenn dies nicht selbstverständlich ist, dann müssen wir wählen und entscheiden. Damit ist die ethische Frage als Frage nach der Vernünftigkeit wertender Entscheidungen unausweichlich.“
„Das, was in seinem Sein ist, erschöpft sich nicht in seiner Gegenständlichkeit vollends dann nicht, wenn die Gegenständlichkeit den Charakter des Wertes hat.“ so Höffe. So wie im Zustand des Erfrierens eine Wolljacke wertvoller ist, als ein seidenes Nachthemd, hängt es immer von der Bedürfnislage und der gefühlsmäßigen Bejahung ab, welche Güter vorgezogen werden. Jede Gesellschaft bildet eine Rangordnung von Wertvorstellungen aus. „Für den Vorrang gesellschaftlicher Werte spricht die in der Sitte festgehaltene Erfahrung und das Gewicht der Übereinkunft, für die Wertung des einzelnen die Bedeutung des Gewissens und seiner Gesinnung. Persönliches und gesellschaftliches Werten bedeuten eine Stellungnahme zu bestimmten Gütern in einer bestimmten Situation.
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