Freitag, Dezember 01, 2006

(65) Öffentlichkeit (LRM19)

Öffentlichkeit
= Reflexion jeder gesellschaftsinternen Systemgrenze
= gesellschaftsinterne Umwelt der gesellschaftlichen Teilsysteme
= allgemeines gesellschaftliches Refelxionsmedium, dass die Unüberschreitbarkeit von Grenzen und das Beobachten von Beobachtungen registriert

Eine System kann zwar nicht außerhalb seiner Grenze operieren, kann aber reflektieren, dass es ein außerhalb seiner Grenze gibt (wozu sonst die Grenze?) und dass es von dort aus beobachtet werden kann. Ein System ist beobachtbar im Medium der Öffentlichkeit (dass schließt ein, nicht zu wissen wer dies genau ist).

Massenmedien repräsentieren Öffentlichkeit. Es handelt sich um eine konstruierte Öffentlichkeit. Es ist immer etwas intransparentes von der anderen Seite der jeweiligen Systemgrenze, des Systems, dass auf die Beobachtung der Öffentlichkeit abstellt und dort etwas transparent gemachtes vorfindet. Intransparent bleibt auch "wer wie darauf reagiert" was er als Öffentlichkeit beobachtet.

Bezüglich des dritten Punktes der Def. von Öffentlichkeit (s.o.) macht es auch Sinn, dass das System der Massenmedien eine gewisse Einschränkung in Bezug auf Ethik und Journalismus als Selbstkonrollinstanz einführt. In relativer Autonomie ist findet so eine Grenzziehung zu Heuchelei und/oder Geheimhaltung statt und garantiert so das unabhängige Beobachten von Beobachtern.


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